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FAQ für Bio-Betriebe

Antragstellung

Wie stelle ich einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung für ungebeiztes, konventionelles Saatgut/Pflanzgut?

Das in die Datenbank organicXseeds eingestellte Angebot an Saatgut/Pflanzgut ist laut EU-Verordnung 2018/848 die Grundlage für Genehmigungsentscheidungen durch die betreffenden Kontrollorgane. Grundsätzlich gilt: Genehmigungen und Bestätigungen sind vor der Aussaat/Auspflanzung einzuholen und gelten lediglich für die betreffende Saison.

Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen möchten, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich unter „Mein Konto“ mit Ihren Benutzerdaten an. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, dann können Sie dies zuvor durch klicken auf Menü > Registrieren, mit Hilfe der Kundennummer bei Ihrer Kontrollstelle tun.
  2. Geben Sie in der Schnellsuche die entsprechende Art ein. Wenn Sie eine konventionelle Mischung beantragen möchten, geben Sie bei Art "Mischung" ein.
  3. Klicken Sie vor dem richtigen Suchergebnis auf den (grau oder rot hinterlegten) Pfeil, um sich die Sortengruppe anzeigen zu lassen.
  4. Neben der Sortengruppe finden Sie zunächst die Anzahl der Angebote und die Einstufung. Handelt es sich um die Einstufung „Einzelgenehmigung“ finden Sie daneben den Button „Antrag stellen“. Der Antrag wird automatisch an Ihre Kontrollstelle geleitet und muss vor der Aussaat/Auspflanzung genehmigt werden. Handelt es sich um die Einstufung „Allgemeine Genehmigung“ reicht es das Bestätigungsformular auszufüllen und abzuspeichern. Legen Sie den Antrag bei einer Kontrolle bitte vor. Im Antragsformular geben Sie die Sorte, Menge, Fläche an und wählen Sie die entsprechende Begründung aus.
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Antragstellung

Was ist der Unterschied zwischen Einzelgenehmigung, Allgemeine Genehmigung und Kategorie I?

Je nach Verfügbarkeit von ökologischem Material stufen die nationalen Behörden Arten oder Sortengruppen in die Kategorien Kategorie I, Einzelgenehmigung oder Allgemeine Genehmigung ein.

  • Kategorie I (Rechtsbezug: Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.6 der VO (EU) 2018/848): Es ist genügend ökologisches Material verfügbar. Daher werden in der Regel keine Genehmigung für die Verwendung von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial erteilt. Hiervon ausgenommen ist lediglich nichtökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial für von der zuständigen Behörde des Mitgliedsstaats gebilligte Zwecke der Forschung, zu Tests in kleinen Feldversuchen, zur Sortenerhaltung oder Produktinnovation.
  • Einzelgenehmigung (Rechtsbezug: Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.1 der VO (EU) 2018/848): Die Verwendung des angebotenen ökologisch vermehrten Pflanzenvermehrungsmaterials ist grundsätzlich geboten. Ist ökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial und Umstellungspflanzenvermehrungsmaterial nicht in ausreichender Qualität oder Menge verfügbar, um den Bedarf Ihres Unternehmens zu decken, können Sie einen entsprechend begründeten Antrag auf Genehmigung zur Verwendung von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial stellen
  • Allgemeine Genehmigung (Rechtsbezug: Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.7 der VO (EU) 2018/848): Die Verwendung des angebotenen, ökologisch vermehrten Pflanzenvermehrungsmaterials hat Vorrang. Wenn für Ihre gewünschte Sorte kein ökologisches Material vorhanden ist, können Sie dies durch Ausfüllen des Bestätigungsformulars über die Datenbank dokumentieren.

Warum kann ich das Formular für die Ausnahmegenehmigung nicht abschicken?

Fehlermeldung „Es wurde eine ungültige Zahl angegeben. Bitte achten Sie darauf, dass die Zahl positiv ist und keine überflüssigen Leerzeichen enthält“: Bitte überprüfen Sie nochmals die Angabe der Menge und Fläche. In dem Eingabefeld sollten sich nur Zahlen enthalten, die Angabe der Einheit erfolgt durch Auswahl des Ausklappmenüs. Überprüfen Sie auch mit dem Mauszeiger, ob sich hinter der Eingabe kein überflüssiges Leerzeichen eingeschlichen hat.

Fehlermeldung „Fülle dieses Feld aus“ oder „Wähle einer dieser Optionen aus“: Bitte überprüfen Sie, ob Sie alle Pflichtfelder ausgefüllt haben.

Beim erfolgreichen Absenden des Antrags erhalten Sie die Nachricht „Der Empfänger wurde benachrichtig“. Zudem finden Sie den Antrag im Menü unter „Aktuell“ mit dem Status „Offen“. Noch nicht abgesendete Anträge befinden sich am Ende der Liste mit dem Status „Noch nicht gesendet“ und werden nach einer gewissen Zeit von selbst gelöscht.

Wo finde ich bereits gestellte Anträge?

Gestellte Anträge finden Sie im Menü "Aktuell". Sobald Ihr Antrag von der Kontrollstelle bearbeitet wurde, wird dieser in den Ordner "In Bearbeitung" verschoben. Durch Ausdrucken des Antrags wird dieser in den Ordner "Archiv" verschoben. Sie haben auch die Möglichkeit über die Suche nach der Bearbeitungsnummer des Antrags zu suchen. Die Bearbeitungsnummer ist eine 16-stellige Nummer, welche sich am Kopf des Antragsformulars befindet.

Wie drucke ich einen Antrag?

Klicken Sie auf das Datum des Antrags, um das Antragsformular zu öffnen. Am Ende des Formulars finden Sie den Button „Drucken“.

Wollen Sie mehrere Anträge auf einmal drucken, können Sie in der Antrags-Übersicht auf der rechten Seite durch Klicken der Checkbox mehrere Anträge auswählen und anschließend auf den Button „Drucken“ in der rechten unteren Ecke klicken.

Wie korrigiere/lösche ich einen Antrag?

Es gibt keine Möglichkeit einen abgesendeten Antrag nachträglich zu korrigieren. In diesem Fall können wir den Antrag löschen und Sie stellen den Antrag erneut. Teilen Sie uns dafür bitte die 16-stellige Bearbeitungsnummer des Antrags mit. Diese befindet sich am Kopf des Antragsformulars. Sie können uns hier kontaktieren: Kontakt

Was tun, wenn die Art, die ich suche, nicht gelistet ist?

Es kann sein, dass eine Art, insbesondere bei seltenen Arten, noch nicht in der Datenbank aufgeführt ist. In diesem Fall können wir die Art in die Datenbank aufnehmen, so dass Sie z. B. eine Ausnahmegenehmigung für die Art beantragen können. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit uns auf!

Für Saatgut von Zierpflanzen ist in Deutschland eine Allgemeine Genehmigung veröffentlicht worden. Daher gibt es für nicht gelistete Zierpflanzenarten die Möglichkeit, über die Kategoriesuche auf das Bestätigungsformular zuzugreifen. Wählen Sie in der Kategoriesuche "Zierpflanzen" aus. Hier finden Sie den Button "zur Bestätigung", der Sie zum Bestätigungsformular führt. Dies gilt allerdings nur für Saatgut von nicht gelisteten Zierpflanzenarten. Bei Pflanzgut nehmen Sie bitte auch Kontakt mit uns auf!

Unter welchen Bedingungen kann ich Umstellungsware verwenden?

Für die Verwendung von Umstellungsware müssen Sie nachweisen, dass Saatgut/Pflanzgut dieser Sorte aus ökologischer Erzeugung nicht mehr verfügbar ist!

Als Nachweis genügt ein Screenshot, den Sie durch Anklicken des Buttons "U-Ware Beleg" erstellen und der zeigt, dass nur noch Umstellungsware oder keine Ware mehr vorhanden ist. Der Screenshot enthält einen Zeitstempel, der anzeigt, dass die Prüfung vor der Verwendung der Umstellungsware durchgeführt wurde. Bitte speichern Sie sich den Screenshot digital ab und legen Sie ihn bei der nächsten Bio-Kontrolle vor.

Sie finden den Button "U-Ware Beleg" , wenn Sie auf den Pfeil vor der Sortengruppe klicken (1. falls keine Angebote vorhanden sind) oder wenn Sie auf den Pfeil vor der Sorte klicken (2. falls Angebote vorhanden sind).

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U-Ware