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Umstellungsware

Ab dem 01.01.2022 kann Umstellungs-Saatgut/Pflanzgut einer Sorte erst dann verwendet werden, wenn das Saatgut/Pflanzgut dieser Sorte aus ökologischer Erzeugung ausverkauft ist. Deshalb wird „U-Ware“ als Status in der Datenbank angezeigt.

Für die Verwendung von Umstellungsware müssen Sie nachweisen, dass Saatgut/Pflanzgut dieser Sorte aus ökologischer Erzeugung nicht mehr verfügbar ist!

Als Nachweis genügt ein Screenshot, den Sie durch Anklicken des Buttons "U-Ware Beleg" erstellen und der zeigt, dass nur noch Umstellungsware oder keine Ware mehr vorhanden ist. Der Screenshot enthält einen Zeitstempel, der anzeigt, dass die Prüfung vor der Verwendung der Umstellungsware durchgeführt wurde. Bitte speichern Sie sich den Screenshot digital ab und legen Sie ihn bei der nächsten Bio-Kontrolle vor.

Sie finden den Button "U-Ware Beleg", wenn Sie auf den Pfeil vor der Sortengruppe klicken (1. falls keine Angebote vorhanden sind) oder wenn Sie auf den Pfeil vor der Sorte klicken (2. falls Angebote vorhanden sind).

Umgang mit Umstellungsware im Übergang von der alten zur neuen Öko-VO:

  1. Alle Umstellungs-Saatgutpartien, die 2021 geliefert wurden, dürfen ohne Vorrangprüfung vom Verwender im Folgejahr 2022 eingesetzt werden.
  2. Alle Umstellungs-Saatgutpartien, die 2021 bestellt und 2021 oder früher anerkannt, aber erst im Jahr 2022 ausgeliefert wurden, dürfen ohne Vorrangprüfung vom Verwender im Jahr 2022 eingesetzt werden.

Dauerhafter Umgang mit Umstellungsware: Sind Reste von Umstellungs-Saatgut/Pflanzgut nach erfolgter Vorrangprüfung aus stichhaltigen Gründen im laufenden Jahr nicht verwendet worden, so können diese ohne erneute Vorrangprüfung aufgebraucht werden.

U-Ware