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70/30 Saatgutmischungen

Für Saatgutmischungen mit max. 30% konventionellen Komponenten (sogenannte „70/30 Mischungen“) von Arten bzw. Sortengruppen, die auf Allgemeine Genehmigung stehen gilt das neue EU-Bio-Recht (VO (EU) 2018/848).

Vor der Aussaat dieser 70/30-Saatgutmischungen müssen sich die Landwirt*innen für alle konventionellen Arten bzw. Sorten der Mischung eine Bestätigung (Allgemeine Genehmigung) über die oXs ausdrucken.

Allgemeine Genehmigungen für Gemengepartner in 70/30-Mischungen können auch dann beantragt werden, wenn ökologisch vermehrtes Pflanzenvermehrungsmaterial verfügbar ist.

Sie können das Bestätigungsformular wie folgt aufrufen:

  1. Melden Sie sich unter „Mein Konto“ mit Ihren Benutzerdaten an. Wenn Sie sich noch nicht registriert haben, dann können Sie dies zuvor durch klicken auf Menü > Registrieren, mit Hilfe der Kundennummer bei Ihrer Kontrollstelle tun.
  2. Geben Sie in der Schnellsuche die entsprechende Art (konventioneller Gemengepartner) ein.
  3. Klicken Sie vor dem richtigen Suchergebnis auf den Pfeil um sich die Sortengruppe anzeigen zu lassen.
  4. Neben der Sortengruppe finden Sie zunächst die Anzahl der Angebote und die Einstufung. Klicken Sie auf den Button "zur Bestätigung", um zum Bestätigungsformular zu gelangen. Hier geben Sie den Sortennamen, Menge und Fläche ein und speichern das Formular ab. Bitte legen Sie das Bestätigungsformular bei einer Kontrolle vor.
Antragstellung