Art des PVM | Ausnahmegenehmigung für nichtökologisches PVM | Beispielkulturen |
Generativ | ||
Saatgut | ja | Schnittblumen-, Gemüse-, Getreidesaatgut |
Sämlinge¹ einjähriger Arten² | nein | Kapuzinerkresse, Ringelblume, Cosmee, weitere 1-j. Schnittblumen, Basilikum und weitere 1-j. Kräuter, Salate und weitere Gemüsearten |
Sämlinge mehrjähriger Arten | ja | Lavendel, Weihnachtsbaum, Zimmerpflanzen, Hainbuche, Farne, Stauden, Spargel, Gehölze, Salbei und weitere mehrjährige Kräuter |
Vegetativ | ||
unbewurzelte Stecklinge, Steckhölzer, Edelreiser, Zwiebeln und Knollen | ja | Pelargonien-Stecklinge, Phlox-Wurzelschnittlinge, Lavendel- oder Hortensienstecklinge, Obstbaumreiser, Steck- und Blumenzwiebeln, Dahlienknollen |
bewurzelte Stecklinge und Setzlinge¹ | ja | Pelargonien und weitere Beet- und Balkonpflanzen, Stauden, Gehölze, Weinreben, Erdbeer- und Spargelpflanzen, Beerenobstgehölze |
¹ „Sämling“ bezeichnet eine junge Pflanze, die aus Saatgut und nicht aus einem Steckling/Setzling hervorgegangen ist. (Anhang III Durchführungsverordnung (EU) 2020/464)
² Einjährige Arten sind nach der EU-Bio-Verordnung Arten, deren Anbauzyklus — von der Umpflanzung des Sämlings bis zur ersten Ernte des Erzeugnisses — in einer Vegetationsperiode abgeschlossen ist. (Anhang II Teil I Nr. 1.8.5.8. der VO (EU) 2018/848) Die Verordnung definiert „einjährige Arten“ nicht streng botanisch, sondern aus pflanzenbaulicher Sicht und nach ihrer Verwendung. Hierzu gehören Arten, die botanisch zweijährig sind (wie z.B. Brokkoli) und botanisch einjährig Arten sowie Arten deren Vegetationsperiode endet, weil die Witterungsverhältnisse ihr Leben beenden.
Vor dem Einsatz von zwei- und überjährigen Zierpflanzenarten gehen Sie bitte auf Ihre Kontrollstelle zu.