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Rechtliche Grundlage für die Allgemeinverfügung der Länder
Die Bundesländer erteilen für Sortengruppen bestimmter Arten allgemeine Genehmigungen. Die Liste der Arten und Sortengruppen mit allgemeiner Genehmigung der Bundesländerbehörden ist für alle Bundesländer identisch. Sie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet.
Für Sortengruppen mit Allgemeinverfügung ist kein Antrag auf Genehmigung zum Gebrauch von konventionellem Saatgut an die Kontrollstelle nötig. Sie müssen aber die Verwendung von konventionellem Saatgut an Ihre Kontrollstelle melden bzw. bei der Betriebskontrolle vorweisen können.
Sie dürfen bei Allgemeinverfügung kein konventionelles Saatgut von Sorten einsetzen, welches zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Bioqualität erhältlich gewesen wäre.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen der entsprechenden Allgemeinverfügung Ihres Bundeslandes.
Liste der Sortengruppen bestimmter Arten mit Allgemeinverfügung, Excel-Datei
- Allgemeinverfügung Baden-Württemberg, pdf-Datei
- Hinweisblatt zur Allgemeinverfügung Bayern, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Bayern, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Brandenburg, pdf-Datei;
Änderung der Allgemeinverfügung, pdf-Datei
- Allgemeine Genehmigung Hamburg, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Hessen, pdf-Datei; Änderung der Allgemeinverfügung, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Niedersachsen, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Nordrhein-Westfalen, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Rheinland-Pfalz, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung zur Verwendung von nichtökologischem Rebpflanzgut Rheinland-Pfalz, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Saarland, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Sachsen, pdf-Datei
- Allgemeinverfügung Sachsen-Anhalt, pdf-Datei
- Allgemeine Genehmigung Schleswig-Holstein (siehe Liste der Sortengruppen)
- Allgemeinverfügung Thüringen, pdf-Datei