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Rechtliche Grundlage für die Allgemeinverfügung der Länder

Die Bundesländer erteilen für Sortengruppen bestimmter Arten Allgemeinverfügungen (Allgemeine Genehmigungen). Die Liste der Arten und Sortengruppen mit Allgemeinverfügungen der Bundesländerbehörden ist für alle Bundesländer identisch. Sie wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet.

Für Sortengruppen mit Allgemeinverfügungen ist kein Antrag auf Genehmigung zum Gebrauch von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial an die Kontrollstelle nötig. Sie müssen aber die Verwendung von nichtökologischem Pflanzenvermehrungsmaterial über die organicXseeds an Ihre Kontrollstelle melden und bei der Betriebskontrolle vorweisen können.
Sie dürfen bei Allgemeinverfügungen kein nichtökologisches Pflanzenvermehrungsmaterial von Sorten einsetzen, welches zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Bioqualität erhältlich gewesen wäre.

Liste der Arten/Sortengruppen mit Allgemeinverfügungen, Excel-Datei, Stand Februar 2025

Bitte beachten Sie die jeweiligen Regelungen der entsprechenden Allgemeinverfügung Ihres Bundeslandes: