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Nichtökologisches Basis-Saatgut/Pflanzgut

Beantragung von Ausnahmegenehmigungen für nichtökologisches Basis-Saatgut und nichtökologisches Basis-Pflanzgut

Hinweis: Bei der Saatguterzeugung werden verschiedene Stufen unterschieden. Vorstufen-Saatgut und Basis-Saatgut werden für die Vermehrung und Erzeugung von zertifiziertem Saatgut (Z-Saatgut) verwendet. Die folgende Regelung gilt nur für Basis-Saatgut. Für Z-Saatgut beantragen Sie bitte IMMER eine Ausnahmegenehmigung über organicXseeds: Hilfe zur Antragstellung

Mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Brandenburg und Saarland können Verwender in allen anderen Bundesländern einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung von nichtökologischem Vermehrungsmaterial von Basis-Saatgut und Basis-Pflanzgut über die Datenbank oXs stellen.

❗ Achten Sie darauf, im Antragsformular unbedingt den folgenden Punkt anzukreuzen:

✗ Die Sorte soll als Basis-Saatgut/-Pflanzgut angebaut werden.

Besonderheiten in einigen Bundesländern:

  • In Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachen erfolgt die Antragstellung direkt bei der zuständigen Behörde - nicht über oXs.
  • Im Saarland informieren Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Behörde über das Verfahren

Kontaktinformationen der betroffenen Behörden

Baden-Württemberg
Regierungspräsidium Karlsruhe
Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen Referat 33
76247 Karlsruhe

Telefon: (0721) 926 2764
Fax: (0721) 9 33 40 230
Mail: oekobehoerde@rpk.bwl.de

Niedersachsen und Bremen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat 42 Ökologischer Landbau
Röverskamp 5
26203 Wardenburg

Telefon: (0441) 57026-0
Fax: (0441) 57026-179
Mail: Dezernat42@laves.niedersachsen.de

Saarland
Landwirtschaftskammer für das Saarland
Fachbereich C - Ökokontrollbehörde
In der Kolling 310
66450 Bexbach

Telefon: (06826) 82895-0
Fax: (06826) 82895-61
Mail: oeko@lwk-saarland.de